Erfahrung — Wissen — Integrität

Diese Werte prägen unsere Rechtsanwaltssozietät seit ihrer Gründung durch Dr. Heinrich Born im Jahre 1955. Unser Team aus kompetenten Anwälten ist in vielfältigen Rechtsgebieten tätig.
Gerne beraten wir auch Sie zu Ihrem Anliegen.

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Bau- und Architektenrecht

Auf dem Gebiet des privaten Werkvertrags- und Baurechts sind wir in erster Linie mit Vertragsfragen und Fragen des Gewährleistungsrechts befasst. Auf dem Gebiet des Architekten- und des Ingenieurrechts vertreten wir unsere Mandanten bei Honorarfragen, bei Fragen der Architektenhaftung sowie sonstigen Konflikten im Zusammenhang mit Architektenverträgen. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit der Zulässigkeit der Errichtung bzw. wesentlichen Veränderungen oder Nutzungen von baulichen Anlagen und betrifft somit das Bauleitplanungs- und das Bauordnungsrecht. Wir vertreten sowohl Betroffene als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Bereich des öffentlichen Baurechts.

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung von Eheverträgen, aber auch bei Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft und zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Im Falle einer Trennung von Ihrem Ehepartner oder einer sich anschließenden Scheidung stehen wir Ihnen bei der Klärung sämtlicher familienrechtlicher Probleme beratend sowie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten zur Seite. Zu unseren Tätigkeiten im Familienrecht gehören insbesondere Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen Ehescheidungsverfahren inklusive Scheidungsfolgen Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Trennungs- und Kindes- sowie nachehelichen Unterhaltsansprüchen Versorgungsausgleich Vermögensauseinandersetzung Zugewinnausgleich Regelung der elterlichen Sorge und Umgangsrecht Beratung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft Beratung über Geltendmachung/Abwehr von Elternunterhaltsansprüchen Vaterschaftsfeststellung und –anerkennung

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der an Recht und Gesetz gebundenen, vollziehenden Gewalt. Ein Eingriff in die Rechte des Bürgers darf nur erfolgen, wenn dies durch ein Gesetz zugelassen ist. Das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht ist in der Regel dann betroffen, wenn Sie mit Behörden und Ämtern zu tun haben, also wenn Ihnen beispielsweise eine Leistung oder Genehmigung versagt wird oder Sie sich gegen eine Anordnung einer Behörde wehren wollen. Im Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir Sie gern in den Bereichen Bauverwaltungsrecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht) Umweltrecht (Immissionsschutz und Naturschutzrecht) Kommunalabgabenrecht (Erschließungsbeitragsrecht, Straßenausbaubeitragsrecht, Anschlussbeitragsrecht) Polizei- und Ordnungsrecht (Polizeirecht, Versammlungsrecht, allgemeine Ordnungsverfügungen) Straßenrecht (Straßenplanungsrecht, Straßennutzungsrecht) Staatshaftungsrecht (Amtshaftungsrecht, Ansprüche aus Enteignung, Folgenbeseitigungsrecht) Ausbildungs- und Prüfungsrecht (Schulrecht, Hochschulzulassungsrecht, Prüfungsrecht)

Erbrecht

Das Erbrecht gewinnt gerade in jüngster Zeit zunehmend an Bedeutung. Vor dem Erbfall sehen sich Erblasser mit Fragen der Gestaltung der Erb- und Vermögensfolge konfrontiert. Das angemessene Gestalten des Weitergebens des erarbeiteten Vermögens, die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen, die Unvorhersehbarkeit der Zukunft, machen eine rechtlich fundierte Formulierung der jeweils eigenen Vorstellungen notwendig. Eine individuell gestaltete Regelung, in der die eigenen Vorstellungen von Gerechtigkeit ebenso ihren Raum findet wie die adäquate Sicherung von Grundbedürfnissen, erfordert dringend eine auf den Einzelfall zugeschnittene erbrechtliche Beratung und Gestaltung.

Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist sehr umfangreich und komplex. Es regelt die Erhebung und Verwaltung von Steuern durch den Staat und beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Verfahrensweisen. Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen direkten Steuern wie der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer sowie indirekten Steuern wie der Umsatzsteuer und der Verbrauchssteuer. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Einkommen oder dem Umsatz des Steuerpflichtigen. Dabei gibt es verschiedene Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten, die die Steuerlast reduzieren können.

Arbeitsrecht

Sowohl die Bereiche Individualarbeitsrecht als auch das kollektive Arbeitsrecht gehören zu unseren herausragenden Kompetenzen. Wir vertreten sowohl die Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, wobei im Focks unserer Bemühungen stets die Lösung betrieblicher Konflikte im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung steht. Im Wesentlichen beraten und vertreten wir Sie aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts in Kündigungsangelegenheiten. Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir ebenfalls kompetent bei sämtlichen Fragen der Personalvertretung, des Interessenausgleichs und Sozialplänen u.a.