Unsere Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Bau- und Architektenrecht

Auf dem Gebiet des privaten Werkvertrags- und Baurechts sind wir in erster Linie mit Vertragsfragen und Fragen des Gewährleistungsrechts befasst. Auf dem Gebiet des Architekten- und des Ingenieurrechts vertreten wir unsere Mandanten bei Honorarfragen, bei Fragen der Architektenhaftung sowie sonstigen Konflikten im Zusammenhang mit Architektenverträgen. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit der Zulässigkeit der Errichtung bzw. wesentlichen Veränderungen oder Nutzungen von baulichen Anlagen und betrifft somit das Bauleitplanungs- und das Bauordnungsrecht. Wir vertreten sowohl Betroffene als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Bereich des öffentlichen Baurechts.

Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung von Eheverträgen, aber auch bei Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft und zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Im Falle einer Trennung von Ihrem Ehepartner oder einer sich anschließenden Scheidung stehen wir Ihnen bei der Klärung sämtlicher familienrechtlicher Probleme beratend sowie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten zur Seite. Zu unseren Tätigkeiten im Familienrecht gehören insbesondere Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen Ehescheidungsverfahren inklusive Scheidungsfolgen Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Trennungs- und Kindes- sowie nachehelichen Unterhaltsansprüchen Versorgungsausgleich Vermögensauseinandersetzung Zugewinnausgleich Regelung der elterlichen Sorge und Umgangsrecht Beratung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft Beratung über Geltendmachung/Abwehr von Elternunterhaltsansprüchen Vaterschaftsfeststellung und –anerkennung

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der an Recht und Gesetz gebundenen, vollziehenden Gewalt. Ein Eingriff in die Rechte des Bürgers darf nur erfolgen, wenn dies durch ein Gesetz zugelassen ist. Das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht ist in der Regel dann betroffen, wenn Sie mit Behörden und Ämtern zu tun haben, also wenn Ihnen beispielsweise eine Leistung oder Genehmigung versagt wird oder Sie sich gegen eine Anordnung einer Behörde wehren wollen. Im Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir Sie gern in den Bereichen Bauverwaltungsrecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht) Umweltrecht (Immissionsschutz und Naturschutzrecht) Kommunalabgabenrecht (Erschließungsbeitragsrecht, Straßenausbaubeitragsrecht, Anschlussbeitragsrecht) Polizei- und Ordnungsrecht (Polizeirecht, Versammlungsrecht, allgemeine Ordnungsverfügungen) Straßenrecht (Straßenplanungsrecht, Straßennutzungsrecht) Staatshaftungsrecht (Amtshaftungsrecht, Ansprüche aus Enteignung, Folgenbeseitigungsrecht) Ausbildungs- und Prüfungsrecht (Schulrecht, Hochschulzulassungsrecht, Prüfungsrecht)

Erbrecht

Das Erbrecht gewinnt gerade in jüngster Zeit zunehmend an Bedeutung. Vor dem Erbfall sehen sich Erblasser mit Fragen der Gestaltung der Erb- und Vermögensfolge konfrontiert. Das angemessene Gestalten des Weitergebens des erarbeiteten Vermögens, die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen, die Unvorhersehbarkeit der Zukunft, machen eine rechtlich fundierte Formulierung der jeweils eigenen Vorstellungen notwendig. Eine individuell gestaltete Regelung, in der die eigenen Vorstellungen von Gerechtigkeit ebenso ihren Raum findet wie die adäquate Sicherung von Grundbedürfnissen, erfordert dringend eine auf den Einzelfall zugeschnittene erbrechtliche Beratung und Gestaltung.

Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist sehr umfangreich und komplex. Es regelt die Erhebung und Verwaltung von Steuern durch den Staat und beinhaltet eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Verfahrensweisen. Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen direkten Steuern wie der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer sowie indirekten Steuern wie der Umsatzsteuer und der Verbrauchssteuer. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Einkommen oder dem Umsatz des Steuerpflichtigen. Dabei gibt es verschiedene Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten, die die Steuerlast reduzieren können.

Arbeitsrecht

Sowohl die Bereiche Individualarbeitsrecht als auch das kollektive Arbeitsrecht gehören zu unseren herausragenden Kompetenzen. Wir vertreten sowohl die Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, wobei im Focks unserer Bemühungen stets die Lösung betrieblicher Konflikte im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung steht. Im Wesentlichen beraten und vertreten wir Sie aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts in Kündigungsangelegenheiten. Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir ebenfalls kompetent bei sämtlichen Fragen der Personalvertretung, des Interessenausgleichs und Sozialplänen u.a.

Miet-, Pacht und WEG-Recht

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter gleichermaßen gerichtlich und außergerichtlich in allen Bereichen des gewerblichen als auch des Wohnungsmietrechts. Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei der Erstellung oder Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung und helfen beim Abfassen eines Mietvertrages, der den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung gerecht wird. Müssen Sie eine Abmahnung oder eine Kündigung aussprechen? Droht ein Räumungsprozess nebst anschließender Zwangsvollstreckung oder ist eine solche Maßnahme erforderlich? Dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Verkehrsrecht

Wir vertreten die rechtlichen Interessen unserer Mandantschaft in allen Belangen des Verkehrsrechts. Hiervon umfasst ist insbesondere die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen notwendiger Schadensersatzprozesse. Ebenso stehen wir Ihnen als Verteidiger in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Seite, insbesondere zur Vermeidung von Fahrverboten oder Fahrerlaubnisentziehungen. Unsere Leistungen im Verkehrsrecht sind insbesondere Abwicklung von Unfällen mit Sach-, Personen- oder Vermögensschäden Vertretung in Bußgeldangelegenheiten Verteidigung bei Straftaten im Straßenverkehr Vertretung gegenüber Versicherungen Beratung vor einem Fahrzeugkauf und -verkauf Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Fahrzeugkauf und -verkauf Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Fahrzeugleasing Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Fahrzeugreparatur Vertretung bei Fahrverboten Vertretung bei Entziehung der Fahrerlaubnis Führerschein auf Probe

Vergaberecht

Das Vergaberecht umfasst die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), für Bauleistungen (VOB), für freie Berufe (VOF), das sogenannte EU-Vergaberecht, Teile des Kartellrechts und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Dieses zunehmend durch das europäische Recht geprägte Rechtsgebiet ist von erheblicher Bedeutung für die staatliche Beschaffungspraxis sowie zunehmend für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Wir beraten und vertreten in Fragen des Vergaberechts sowohl öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen und unterstützen Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung des Vergabeverfahrens, begleiten Bieter auf dem Weg zu einem gelungenen Vertragsabschluss oder vertreten im Bedarfsfall Mandanten im Rahmen des Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern.

Restrukturierung/Krisen-Beratung

In unternehmerischen Krisenzeiten sind Sie sowie Ihr Unternehmen auf kompetenten Rechtsbeistand angewiesen. In der Krise und insbesondere bei drohender Insolvenz bedarf es einer erfolgreichen Sanierungsberatung im Rahmen einer abgestimmten Kooperation von spezialisierten Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Wesentlich hierbei ist die Beantwortung der Frage in welcher Zeit und zu welchen Kosten ein Sanierungskonzept seine Umsetzung finden kann. Primäres Ziel bleibt die Entwicklung von tragenden Sanierungsstrategien und deren erfolgreichen Umsetzung. Wir begleiten Sie durch die Krise.

Recht der Unternehmensnachfolge

Im Bereich mittelständischer und familiengeprägter Unternehmen wird die Planung und Vorbereitung der Nachfolge immer relevanter. Unzureichende oder schlimmstenfalls fehlende Regelungen für eine Unternehmensnachfolge sind regelmäßig eine wesentliche Ursache von schwerwiegenden Unternehmenskrisen. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung individueller Nachfolgeregelungen für Ihr Unternehmen. Im Fokus steht hierbei die Erhaltung des Unternehmensvermögens und die Sicherstellung qualifizierter Nachfolge in der Unternehmensleitung. Geeignete – interdisziplinäre – rechtliche Rahmenbedingungen bilden hierbei die Grundlage der Zukunftssicherung Ihres Unternehmens.

IT-Recht

Die Informationstechnologie fordert zunehmend einen gesteigerten Bedarf an Beratung. Nahezu jedes Unternehmen sieht sich stetig Neuerungen aus dem Bereich des IT-Rechtes und den sich daraus ergebenden Risiken ausgesetzt. Bereits die Vorhaltung einer Internetpräsenz oder gar der Vertrieb im Bereich des E-Commerce verlangt von dem Betreiber eine Fülle von Informationspflichten. Ein weiteres, erhebliches Risiko stellt der Urheberrechtsschutz im Internet (Domainrecht, Filesharing) dar. Neue Technologien bieten auch unternehmerische Chancen. Wir beraten Sie auch hier umfassend, beispielsweise bei der Gestaltung rechtssicherer Verträge.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Kaufleute, Handelsvertreter und Makler in ihren sämtlichen Rechtsbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf Handelsgeschäfte wie Handelskauf, Kommission oder Leistungsverträge. Das Sonderrecht der Kaufleute ist in Deutschland mitunter in dem Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, welches Bestimmungen über den Handelsstand, Handelsgesellschaften, Handelsgeschäfte und Handelsabschlüsse beinhaltet. Weitere umfassende Vorschriften finden sich in weiteren Gesetzen, beispielsweise enthält das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Nebengesetze (BGB, EGBGB), die Zivilprozessordnung (ZPO) das UN-Kaufrecht und weitere Vorschriften prozessuale als auch materielle Sonderregelungen. Aufgrund der Besonderheiten im kaufmännischen Rechtsverkehr ist das Handelsrecht von großer Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie bezüglich aller handelsrechtlicher Belange.

Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten Unternehmen und Verbraucher umfassend in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Hierzu gehört insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht. Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören sowohl die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz als auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche, sei es gerichtlich oder außergerichtlich. Auch im Bereich des Leasingrechts stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent zur Seite.