Wir beraten Unternehmen und Verbraucher umfassend in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts.
Hierzu gehört insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht. Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören sowohl die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz als auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche, sei es gerichtlich oder außergerichtlich.
Auch im Bereich des Leasingrechts stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent zur Seite.
Benötigen Sie Hilfe bei dem Entwurf eines Vertrages, von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder haben Sie Fragen zur Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln? Auch in diesem Bereich beraten wir Sie gerne.