Sowohl die Bereiche Individualarbeitsrecht als auch das kollektive Arbeitsrecht gehören zu unseren herausragenden Kompetenzen.
Wir vertreten sowohl die Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, wobei im Focks unserer Bemühungen stets die Lösung betrieblicher Konflikte im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung steht.
Im Wesentlichen beraten und vertreten wir Sie aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts in Kündigungsangelegenheiten.
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir ebenfalls kompetent bei sämtlichen Fragen der Personalvertretung, des Interessenausgleichs und Sozialplänen u.a.