Bau- und Architektenrecht

Auf dem Gebiet des privaten Werkvertrags- und Baurechts sind wir in erster Linie mit Vertragsfragen und Fragen des Gewährleistungsrechts befasst.

Auf dem Gebiet des Architekten- und des Ingenieurrechts vertreten wir unsere Mandanten bei Honorarfragen, bei Fragen der Architektenhaftung sowie sonstigen Konflikten im Zusammenhang mit Architektenverträgen.

Das öffentliche Baurecht befasst sich mit der Zulässigkeit der Errichtung bzw. wesentlichen Veränderungen oder Nutzungen von baulichen Anlagen und betrifft somit das Bauleitplanungs- und das Bauordnungsrecht. Wir vertreten sowohl Betroffene als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften im Bereich des öffentlichen Baurechts.

Unsere Leistungen

  • Vertragsgestaltung und Vertretung bei der Durchführung von Bauvorhaben aller Art
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, insbesondere Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, insbesondere von Vergütungs- und Leistungsansprüchen des Auftragnehmers Beratung und Vertretung im Haftungs- und Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
  • Gerichtliche Vertretung öffentlicher Körperschaften, Bauunternehmen, privaten Bauherren und Architekten bei Klage- und Beweissicherungsverfahren
  • Vertretung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Bietern bei vergaberechtlichen Streitigkeiten
  • Vertretung und Beratung von öffentlichen Aufgabenträgern und Betroffenen aus dem Bereich des öffentlichen Baurechts