Das Erbrecht gewinnt gerade in jüngster Zeit zunehmend an Bedeutung.
Vor dem Erbfall sehen sich Erblasser mit Fragen der Gestaltung der Erb- und Vermögensfolge konfrontiert. Das angemessene Gestalten des Weitergebens des erarbeiteten Vermögens, die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen, die Unvorhersehbarkeit der Zukunft, machen eine rechtlich fundierte Formulierung der jeweils eigenen Vorstellungen notwendig. Eine individuell gestaltete Regelung, in der die eigenen Vorstellungen von Gerechtigkeit ebenso ihren Raum findet wie die adäquate Sicherung von Grundbedürfnissen, erfordert dringend eine auf den Einzelfall zugeschnittene erbrechtliche Beratung und Gestaltung.
Nach dem eingetretenen Erbfall – hier spielt das Pflichtteilsrecht eine wesentliche Rolle – stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung begründeter oder bei der Abwehr ungerechtfertigter, erbrechtlicher Ansprüche zur Seite. Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei komplexen und oft emotional belasteten Erbrechtsstreitigkeiten die richtige Vorgehensweise zudem von ausschlaggebender Bedeutung ist. Zudem werden immer wieder erbschaftssteuerrechtliche Fragen aufgeworfen, die bei einer vernünftigen erbrechtlichen Beratung der Beantwortung bedürfen.
Unser Tätigkeitsbereich im Erbrecht umfasst dabei folgende Schwerpunkte:
- Gestaltung von Testamenten
- Gestaltung von Erbverträgen
- Erbauseinandersetzungsverträge und vorweggenommene Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
- Pflichtteilsangelegenheiten
- Fragen der streitigen Erbauseinandersetzung
- Internationales Erbrecht
- Erbschaftssteuerrecht