Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung von Eheverträgen, aber auch bei Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft und zum Lebenspartnerschaftsgesetz.
Im Falle einer Trennung von Ihrem Ehepartner oder einer sich anschließenden Scheidung stehen wir Ihnen bei der Klärung sämtlicher familienrechtlicher Probleme beratend sowie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten zur Seite.
Zu unseren Tätigkeiten im Familienrecht gehören insbesondere
- Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen
- Ehescheidungsverfahren inklusive Scheidungsfolgen
- Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Trennungs- und Kindes- sowie nachehelichen Unterhaltsansprüchen
- Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich
- Regelung der elterlichen Sorge und Umgangsrecht
- Beratung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft
- Beratung über Geltendmachung/Abwehr von Elternunterhaltsansprüchen
- Vaterschaftsfeststellung und –anerkennung