Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Kaufleute, Handelsvertreter und Makler in ihren sämtlichen Rechtsbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf Handelsgeschäfte wie Handelskauf, Kommission oder Leistungsverträge.

Das Sonderrecht der Kaufleute ist in Deutschland mitunter in dem Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt, welches Bestimmungen über den Handelsstand, Handelsgesellschaften, Handelsgeschäfte und Handelsabschlüsse beinhaltet. Weitere umfassende Vorschriften finden sich in weiteren Gesetzen, beispielsweise enthält das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Nebengesetze (BGB, EGBGB), die Zivilprozessordnung (ZPO) das UN-Kaufrecht und weitere Vorschriften prozessuale als auch materielle Sonderregelungen. Aufgrund der Besonderheiten im kaufmännischen Rechtsverkehr ist das Handelsrecht von großer Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie bezüglich aller handelsrechtlicher Belange.

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit dem Recht der Personenvereinigungen.

Wir beraten und vertreten Sie interdisziplinär bezüglich der in diesem Zusammenhang berufenen Themenbereiche, beginnend bei der Gründung, Umwandlung oder Verschmelzung, bei der Auseinandersetzung oder Sanierung von Gesellschaften, Aufnahme neuer Gesellschafter, Kapitalerhöhung bzw. Kapitalherabsetzung, Unternehmenskauf und –verkauf (Mergers & Acquisitions, kurz M&A), Anteilskauf und –verkauf und übernehmen die Beratung und Vertretung von Gesellschaftern / Geschäftsführern in Bezug auf deren Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken, aber auch bei haftungsrelevanten Fragen der Organe, der Abwehr bzw. Durchsetzung von gesellschaftsrechtlich relevanten Ansprüchen.