Vergaberecht

Das Vergaberecht umfasst die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), für Bauleistungen (VOB), für freie Berufe (VOF), das sogenannte EU-Vergaberecht, Teile des Kartellrechts und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Dieses zunehmend durch das europäische Recht geprägte Rechtsgebiet ist von erheblicher Bedeutung für die staatliche Beschaffungspraxis sowie zunehmend für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben.

Wir beraten und vertreten in Fragen des Vergaberechts sowohl öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen und unterstützen Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung des Vergabeverfahrens, begleiten Bieter auf dem Weg zu einem gelungenen Vertragsabschluss oder vertreten im Bedarfsfall Mandanten im Rahmen des Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern.

Unsere Leistungen

  • Durchführung von Vergabeverfahren nach VOB/A, VOL/A und VOF
  • Begleitung von Bietern bei der Akquisition öffentlicher Aufträge
  • Nachprüfungsverfahren
  • Vergaberechtliche Gutachten und Studien