Das Verwaltungsrecht ist das Recht der an Recht und Gesetz gebundenen, vollziehenden Gewalt.
Ein Eingriff in die Rechte des Bürgers darf nur erfolgen, wenn dies durch ein Gesetz zugelassen ist. Das Rechtsgebiet Verwaltungsrecht ist in der Regel dann betroffen, wenn Sie mit Behörden und Ämtern zu tun haben, also wenn Ihnen beispielsweise eine Leistung oder Genehmigung versagt wird oder Sie sich gegen eine Anordnung einer Behörde wehren wollen.
Im Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir Sie gern in den Bereichen
- Bauverwaltungsrecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht)
- Umweltrecht (Immissionsschutz und Naturschutzrecht)
- Kommunalabgabenrecht (Erschließungsbeitragsrecht, Straßenausbaubeitragsrecht, Anschlussbeitragsrecht)
- Polizei- und Ordnungsrecht (Polizeirecht, Versammlungsrecht, allgemeine Ordnungsverfügungen)
- Straßenrecht (Straßenplanungsrecht, Straßennutzungsrecht)
- Staatshaftungsrecht (Amtshaftungsrecht, Ansprüche aus Enteignung, Folgenbeseitigungsrecht)
- Ausbildungs- und Prüfungsrecht (Schulrecht, Hochschulzulassungsrecht, Prüfungsrecht)